leistungen

Schadstoffsanierungen

nach TRGS 519, 521, 524

Schadstoffsanierungen

erklärt

Grundsätzlich haben Schadstoffsanierungen das Ziel, die jeweilige Schadstoffquelle zu beseitigen. Nur in Ausnahmefällen kann stattdessen die Abschottung der Schadstoffquelle in Betracht gezogen werden.

Vor jeder Sanierung im Altbestand muss vor der Arbeitsaufnahme ein Schadstoffkataster erstellt werden. Schadstofferkundung ist Bauherrenpflicht. Im Zentrum dieser Forderungen steht der Schutz von am Bau Beschäftigten Personen und den Schutz zukünftigen Gebäudenutzern.

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