leistungen

Abbruch

von Mehrstöckigen Gebäuden

Abbruch

erklärt

Bevor Sie den Abriss eines Hauses in Angriff nehmen, müssen Sie diesen bei den zuständigen Behörden anzeigen. Nicht jeder Abriss benötigt zwar eine ausdrückliche Genehmigung, trotzdem sollten Sie sich beim Bauamt über die Auflagen informieren – und das, bevor Sie den Kaufvertrag für das Grundstück unterschreiben. Ob Sie eine Abrissgenehmigung brauchen, richtet sich nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Darüber hinaus gibt es örtliche Vorgaben. Im Grunde klärt schon ein Anruf beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde, ob Sie den Hausabriss anzeigen müssen oder eine Genehmigung brauchen.

Erkundigen Sie sich auch, ob Sie für das Abrissobjekt weitere Genehmigungen benötigen. Sollten Sie zum Beispiel Bäume auf Ihrem Grundstück haben, die Sie fällen möchten, oder bei den Bauarbeiten das Grundwasser berühren, benötigen Sie weitere Genehmigungen. Das Gleiche gilt für ein denkmalgeschütztes Gebäude oder liegen geschützte Gebäude, für die weitere Genehmigungen und Formalitäten nötig sein können. In diesem Fall muss die zuständige Denkmalschutzbehörde in das Verfahren mit einbezogen werden.

JETZT Projekt
anfragen

Kontakt

Tannenweg 8
75242 Neuhausen

Thank you! Your submission has been received!
Das hat leider nicht geklappt! Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Werde Teil unseres Teams!
Bewirb Dich jetzt in weniger als 5 Minuten online.